24. August 2015

Befristungen ohne Sachgrund und Kettenverträge gehören verboten

13,7 Prozent der Beschäftigten im Münsterland haben nur befristeten
Arbeitsvertrag

“Wenn Unternehmen befristen, dann liegt nur selten dafür ein akzeptabler Sachgrund vor – meistens geht es schlicht um Kosteneinsparung und die Möglichkeit Beschäftigtet schnell wieder los werden zu können. Unternehmen befristen Arbeitsverträge nicht aus Not. Sie machen es, weil sie es können. Die Zwei-Klassengesellschaft am Arbeitsmarkt manifestiert sich so auch bei uns in der Region. Im Münsterland arbeiten 153.000 Beschäftigte einschließlich Auszubildender mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Das bedeutet, das 13,7 Prozent der Beschäftigten unter unsicheren Bedingungen arbeiten, die die Familien- und Lebensplanung erheblich erschwert und damit Zukunftsängste schafft.”, kommentiert Benjamin Körner, gewerkschaftspolitischer Sprecher der LINKEN in Münster die Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zur regionale Verteilung von Befristungen in NRW und Deutschland.

“Über Befristungen werden auf legalem Weg der Kündigungsschutz und die Mitbestimmung ausgehebelt. Das Tor für diesen willkürlichen Umgang mit Mitarbeitern darf nicht länger geöffnet bleiben. Unbefristete Arbeit muss wieder zur Regel werden. Befristungen ohne Sachgrund und Kettenverträge gehören verboten”, schlussfolgert Benjamin Körner.