31. Mai 2015

Landtagsabgeordnete bekommen wieder mal Erhöhung der Bezüge

Clever gemacht ist das Verfahren für die jährliche Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im NRW-Landtag. Zu Beginn der Wahlperiode beschließen alle Parteien ein Verfahren nach dem die Erhöhung turnusmäßig berechnet wird und auch, dass darüber nicht mehr diskutiert werden soll. Dann gibt es einen Vorschlag, der in der Regel nach 17 Uhr auf der Tagesordnung steht, wenn der größte Teil der Presse abwesend ist. „In diesem Jahr gönnt man sich mal wieder einen Schluck von 1,78 %. Das klingt zunächst bescheiden, macht aber bei einem bereinigten Bruttoverdienst von etwa 10.600 Euro monatlich immerhin 190 Euro aus. Die meisten Beschäftigten würden bei diesem Zuverdienst Luftsprünge machen,“ meint Benjamin Körner von DIE LINKE in Münster.

Bemerkenswert ist, dass die Erhöhung nicht für die gesamte Zuwendung zu gelten scheint. Denn zusätzlich zu den 10.600 Euro gibt es noch einmal etwa 2.000 Euro, die allerdings in das Versorgungswerk für Abgeordnete fließen. Die NRW-Landtagsabgeordneten sind in dieser kapitalgedeckten Altersversorgung Zwangsmitglieder und ein heute 35jähriger MdL erwirbt nach nur 12 Jahren im Landtag ein Altersruhegeld, das höher ausfällt als die Rente eines Beschäftigten, der 45 Jahre lang den Höchstsatz in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlte. Zur Forderung der LINKEN erklärt Körner abschließend: „Wir wollen, dass alle Landtags- und Bundestagsabgeordneten genauso wie normale Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wer meint, dass die dann zu erwartende Rente nicht ausreicht, der kann sich ja zusatzversichern – auf eigene Kosten, wie das jeder Beschäftigte auch tun muss.“