07. Mai 2013

Zwangsumzüge stoppen!

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

  1. Das Recht auf Wohnraum ist Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Stadt verpflichtet sich deshalb, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass dieser Anspruch durch bundesweite Mindeststandards gesichert wird und Sicherungen eingebaut werden, damit Zwangsumzüge verhindert werden.
  2. Als erste Sofortmaßnahme wird sichergestellt, dass wenn durch Mieterhöhungen steigende Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung entstehen, die die Obergrenzen der zulässigen Mietkosten überschreiten, diese vollständig übernommen werden.
  3. Die Mitteilungen über die Unangemessenheit der Wohnungen werden vorläufig ausgesetzt, bis die Mietobergrenzen für Unterkunftskosten, welche vom jeweiligen Leistungsträger zu übernehmen sind, auf der Grundlage des seit April 2013 gültigen Mietspiegels neu festgesetzt worden sind.
  4. Die Stadtverwaltung prüft und erstellt einen Bericht darüber, für welche Personengruppen bzw. unter welchen Bedingungen ein Bestandsschutz für Mieterinnen und Mieter gelten kann, in dem Sinne, dass Kosten der Unterkunft, bei denen durch Mieterhöhung die zulässigen Mietkosten überschritten werden, dauerhaft vollständig übernommen werden können.
  5. Die Stadt Münster verstärkt ihre Bemühungen, mit geeigneten Mitteln alle Mieterinnen und Mieter darüber zu informieren, dass Mieterhöhungen nur mit einer schriftlichen Begründung zur „Ortsüblichkeit“ der neuen Miete zulässig sind und wie sie gegebenenfalls gegen unzutreffende Begründungen vorgehen können.
  6. In Kooperation mit MieterInnenvereinen wird umgehend geprüft, wie das Beratungsangebot in Bezug auf die Abwehr von Mieterhöhungen verstärkt werden kann.

Begründung:

Mieterhöhungen sind für alle MieterInnen ein Problem, vor allem aber für einkommensschwächere MieterInnen. TransferleistungsempfängerInnen, die Leistungen im Rahmen der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft (KdU) erhalten, sind durch Mieterhöhungen oft der unmittelbaren Gefahr der Zahlungsunfähigkeit sowie der mittelbaren Gefahr des Zwangsumzuges ausgesetzt. Wenn Mieterhöhungen, mit denen die zulässigen Mietobergrenzen im Rahmen der KdU überschritten werden, nicht übernommen werden, können TransferleistungsempfängerInnen diese nicht bezahlen. Ein Wohnungswechsel bzw. Zwangsumzug kann dann die Folge sein und dieser ist angesichts des angespannten Münsteraner Wohnungsmarktes auch nicht kurzfristig mit der Zielsetzung günstigerer Mietkosten durchführbar. In vielen Fällen wäre ein Wohnungswechsel zudem mit sozialen Härten verbunden und aus Gründen der sozialen Durchmischung nicht wünschenswert. Es macht keinen Sinn, RentnerInnen mit Grundsicherungsbezug oder Familien mit schulpflichtigen Kindern zu „verpflanzen“. Hier müssen Kriterien definiert werden, wie mindestens in solchen Fällen ein Zwangsumzug vermieden wird, indem auch Mieten oberhalb der Obergrenzen übernommen werden, wenn sie durch Mieterhöhung zustande kommen.

Vielen MieterInnen ist zudem nicht bekannt, dass und wie sie gegen unzulässige Mieterhöhungen vorgehen können. Hier sind verstärkte Beratungs- und Informationsbemühungen ein notwendiger Weg, um Mietwucher zu bekämpfen.

Joachim Bruns
für DIE LINKE. Ratsgruppe Münster