05. September 2012

Aus der Ratsfraktion „DIE LINKE macht Druck bei Kosten der Unterkunft“

In einem Antrag für den Sozialausschuss setzt sich DIE LINKE. Ratsfraktion Münster für eine rechtmäßige Umsetzung bei der Berechnung der Kosten für die Unterkunft (KdU) ein. Joachim Bruns, sozialpolitischer Sprecher der linken Ratsfraktion, erläutert: „Im Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai diesen Jahres wird klar festgelegt, dass im Leistungsempfängerkreis SGB II und SGB XII die angemessene Wohnfläche auf 50 qm festzulegen ist.“ Das Jobcenter Münster werde daher aufgefordert, unverzüglich alle Leistungsbescheide und Akten daraufhin zu überprüfen, ob den betroffenen Menschen aufgrund der in der Vergangenheit nicht anerkannten oder gekürzten Unterkunftskosten Nachzahlungsansprüche zustehen und die betroffenen Menschen darüber unverzüglich zu informieren.“ Weiter dazu unter den Link der Ratsfraktion Münster .
Ein Muster des Überprüfungsantrags nach §§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II finden Sie auch auf der Webseite von Tacheles e.V.