27. Juli 2012

OVG-Urteil stärkt Rechte der Occupy-Aktivisten

Am vergangenen Donnerstag entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem spektaktulären Urteil im Streitfall um den Erhalt des Düsseldorfer Flüchtlings-Protest-Camp zugunsten der Flüchtlings-AktivistInnen, welche sich gegen die Demonstrations-Einschränkung seitens der Stadt Düsseldorf wehrten. In einem Eilverfahren kam das Gericht zu dem Urteil, dass es dem Camp zugestanden werden muss, zwei Schlafplätze zu unterhalten, sowie ein 3×3 Meter großes, geschütztes Zelt. Nach Meinung der LINKEN in Münster führt das Urteil die Argumentation der Stadt Münster im Bezug auf das Occupy-Camp ad absurdum.

LINKEN-Sprecher, Theo Knetzger, sieht die Rechte der Occupy Aktivisten nun deutlich gestärkt: „Das Urteil macht deutlich, dass die Stadtoberen im Umgang mit dem Occupy-Camp im juristisch luftleeren Raum agiert haben. Über Monate wurde den Occupy-Aktivisten in Münster vorge-halten, sie würden angeblich gegen geltendes Recht verstoßen. Mehrmals wurde mit Räumung gedroht. Das OVG-Urteil hat nun nochmal deutlich gemacht, dass das Versamm-lungsrecht höher zu bewerten ist  als die Frage um genehmigungspflichtige Sondernutzungen“ 

Zudem fordert Knetzger eine politische Diskussion in der Stadt ein: „Die Frage muss lauten: Wer schützt uns vor den Folgen der Bankenmacht und nicht, welche juristischen Scheinargumente es gibt, um gegen Occupy vorzugehen. Die Milliarden für die Banken sind auf absehbare Zeit die Schulden der Kommunen. Mich wundert, dass gerade SPD und Grüne in Münster diese Frage ignorieren und sich hier kein Widerstand gegen die Zustimmung ihrer Bundestagsfraktionen für die zahlreichen Bankenrettungen regt.“