Hafenmarkt stoppen! So könnt ihr Einwendungen einreichen

Liebe Münsteraner*innen,

der Rat der Stadt Münster hat in seiner letzten Sitzung die Offenlegung des Bebauungsplans zum neuen „Hafenmarkt“ beschlossen – gegen die Stimmen der LINKEN, der ÖDP und Grünen und gegen den Willen der betroffenen Bewohner*innen des Viertels. Eine Offenlegung bedeutet, dass nun die münsteraner Bürger*innen schriftlich Einwendungen gegen den Bebauungsplan und Verbesserungsvorschläge geltend machen können. Hierbei handelt es sich um die Chance, der Stadtverwaltung, sowie CDU, SPD und FDP – die das Projekt seit Jahren vorantreiben – zu zeigen, dass und warum dieser Bau im Stadtviertel unerwünscht ist.

Dabei können nicht nur direkte Anwohner*innen, sondern alle Einwohner*innen der Stadt Münster diese Einwendungen geltend machen. Erst nachdem sich die Stadtverwaltung mit allen eingegangenen Einwendungen befasst hat, wird der Bebauungsplan erneut im Rat abgestimmt, wobei den Ratsmitgliedern auch alle eingegangenen Einwendungen vorgelegt werden.

Um euch die Formulierung eines solchen Schreibens zu vereinfachen, stellen wir euch hier ein Muster zur Verfügung. Das PDF könnt ihr dabei entweder direkt ausüllen, es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder einfach als Vorlage für eure ganz eigene Einwendung nutzen. Weiter unten auf dieser Seite haben wir einige der unserer Meinung nach wichtigsten Kritikpunkte am geplanten Hafenmarkt aufgeführt und ausformuliert. Im Idealfall schreibt ihr eure Einwendung in eigenen Worten und bringt die Kritik an, die für euch am ausschlaggebendsten ist. Die folgenden Stichpunkte dienen euch dazu als Anregung.

Die Beschlussvorlage zum Hafenmarkt findet ihr im Ratsinformationssystem. Weitere Unterlagen, insbesondere die sehr kritikwürdige verkehrstechnische Untersuchung, finden sich hier.

Des Weiteren findet ihr auf unserer Homepage zahlreiche Pressemitteilungen der vergangenen Jahre, in denen wir unsere Kritik am E-Center angebracht haben. Ebenso empfehlen wir einen Blick auf die Homepage der Aktiven der Nachbarschaftsinitiative Platanenpower, die sich seit Jahren gegen das Einkaufszentrum engagieren.

Euer Schreiben muss spätestens am 21.05.2021 im Stadthaus 3 am Albersloher Weg 33 eingegangen sein. Alternativ könnt ihr eure Einwendung auch per E-Mail an stadtplanung@stadt-muenster.de schicken.

Verkehr

  • Die Verkehrssituation ist jetzt schon untragbar
  • Das Verkehrsgutachten geht von völlig falschen Voraussetzungen aus
  • eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dringend nötig, das Bauvorhaben verstetigt aber die jetzige Situation bzw. verschlechtert sie sogar

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Das Verkehrsgutachten geht von einer gleichbleibenden Verkehrssituation am Hansaring auch nach Realisierung des Bauvorhabens aus. Dies wird damit begründet, dass auf dem Hansaring bereits derart viel Verkehr fließt, dass sich dieser nach Realisierung dieser Bauvorhabens teilweise dann andere Wege suchen wird (siehe Seite 35+36, Verkehrstechnische Untersuchung). Ferner wird argumentiert, dass große Teile des Verkehrsaufkommens eh am geplanten Hafencenter entlangfließen und die Autofahrer sozusagen „bei Gelegenheit“ noch am Hafencenter halten. Verkehre sollen also wegen der schlechten Verkehrssituation am Hansaring verdrängt werden. Durch das Bauvorhaben werden tatsächlich aber neue Verkehrsziele geschaffen, eine Umfahrung ist weder für die Anwohner*Innen der betroffenen Viertel noch für die Angestellten oder Kunden des Bauvorhabens möglich. Beide Argumentationen sind unhaltbar und absurd. Selbst wenn man dieser Argumentation folgt, dann entsteht aber mindestens in anderen Bereichen der Stadt Münster ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, mittelbar ausgelöst durch das Bauvorhaben. Das ist so nicht hinzunehmen und anachronistisch, das Bauvorhaben ist auch deshalb abzulehnen.

Das Verkehrsgutachten geht von falschen Annahmen aus. So ist zum Beispiel die Situation am bestehenden E-Center an der Friedrich Ebert Straße mitnichten vergleichbar mit der Situation am Hansaring, wie mehrfach behauptet wird. An der Friedrich-Ebert-Straße besteht über die Hammer Straße und auch die Augustastraße eine niederschwellige Umfahrungsmöglichkeit, ohne große Umwege. Das ist so am Hansaring nicht der Fall. Eine Umfahrung ist, wenn überhaupt, nur über die Inkaufnahme großer Umwege (z.B. über die B51) möglich. Da das Verkehrsgutachten aber von dieser Grundannahme einer Vergleichbarkeit der Situation ausgeht, ist es unbrauchbar (siehe Seite 20, verkehrstechnische Untersuchung). Das Bauvorhaben ist also schon wegen der Unbrauchbarkeit des Verkehrsgutachtens abzulehnen.

Große Supermärkte sind geradezu prädestiniert für den Einkauf mit dem eigenen Auto. Da helfen dann auch keine zusätzlichen Fahrradständer oder ein CarSharingAngebot. Das geplante Einkaufscenter ist zweifellos ein Projekt, das in diese Kategorie fällt und erscheint deshalb wie aus der Zeit gefallen und sollte so nicht gebaut werden.

ÖPNV

  • die Ringlinie fährt schon jetzt nicht mehr über den Hansaring, weil es dort jetzt schon zu voll ist
  • die Verkehrssituation muss also auch jetzt schon verbessert werden und nicht noch mehr Verkehr durch ein Bauvorhaben erzeugt werden
  • der ÖPNV muss immer Vorrang vor den einzelnen Pkws haben, die geplante Bushaltestelle sollte also als Buskap und nicht als Busbucht ausgeführt werden
  • eine Erhöhung der Geschwindigkeit des ÖPNV ist vor allem durch Trennung vom motorisierten Individualverkehrs zu erreichen, im geplanten Kreuzungsbereich vor dem Bauvorhaben ist aber keine Busspur vorgesehen

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Die Ringlinie der Stadtwerke Münster fährt aktuell wegen der jetzt schon zu hohen Verkehrsbelastung nicht über den Hansaring. Folglich ist die jetzige Verkehrssituation schon ein unhaltbarer Zustand. Mit dem Bauvorhaben wird dieser Zustand weiter verschlechtert, mindestens aber eine Lösung und Verbesserung erschwert. Das Bauvorhaben ist deshalb abzulehnen.

Statt einer Busbucht (siehe Seite 43, Verkehrstechnische Untersuchung), die den Busverkehr benachteiligt, ist ein Buskap vorzusehen. Die Planung ist für eine Verbesserung des ÖPNV nicht zielführend und dringend abzuändern.

Im Bereich Hansaring sind Busspuren vorzusehen, um die Gegebenheiten für den ÖPNV zu verbessern. Da diese im Kreuzungsbereich zum Hafenmarkt nicht vorgesehen sind, ist dieser Teil der Bauvorhabens für eine Verbesserung des ÖPNVs hinderlich und damit abzulehnen.

Fahrradstraße Schillerstraße

  • die Fahrradstraße Schillerstaße kann schon jetzt den existierenden motorisierten Individualverkehr gerade im Brückenbereich nicht aufnehmen, das Bauvorhaben wird nicht dazu führen, dass es dort zu einer Entlastung kommt, im Gegenteil: die existierende Situation wird durch das Bauvorhaben manifestiert
  • die sehr gefährliche Situation für die Radfahrer*Innen besonders im Brückenbereich wird durch das Bauvorhaben verschärft, eine Gefährdung der Radfahrenden wird in Kauf genommen

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Durch das Bauvorhaben wird ein Teil des jetzt schon vorhandenen motorisierten Individualverkehrs auf der Fahrradstraße Schillerstraße verstetigt, bzw. sogar erhöht. Da die Belastung dort jetzt schon zu hoch ist, das Bauvorhaben zu einer Verschärfung der jetzigen Situation und folglich zu einer erhöhten Gefährdung der Radfahrer*Innen führen wird, ist das Bauvorhaben abzulehnen.

Fahhrradstraßen sind, wie der Name schon sagt, für Fahrradfahrer*Innen gedacht. Ein Anteil an motorisiertem Individualverkehr durch die Anwohner*Innen kann dabei toleriert werden, aber sicher kein Durchgangsverkehr, ausgelöst durch ein Einkaufscenter. Das wäre aber bei der Schillerstraße der Fall, das Bauvorhaben ist auch deshalb abzulehnen.

Lärm

  • Lärmbelastung ist jetzt schon unzumutbar und laut EU-Umweltrecht so nicht tragbar
  • Prognose 2022 ohne Bauvorhaben 70db(A) tagsüber und 62dB(A) nachts
  • Prognose mit Bauvorhaben: tagsüber bis zu 5dB(A), nachts bis zu 2dB(A) mehr
  • Hansaring ist im Lärmaktionsplan für Lärmreduzierungsmaßnahmen vorgesehen, das Bauvorhaben wird den Lärm aber erhöhen
  • Lärm macht krank, die Stadt Münster muss ihre Bürger*Innen vor Lärm schützen

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Es entsteht, das wird durch die schalltechnischen Untersuchungen auch belegt, durch das Bauvorhaben an vielen Stellen mehr Lärm. Die Lärmbelastung überschreitet aber auch jetzt schon die zumutbaren und durch EU-Umweltrecht festgelegten Grenzen. Die Stadt Münster argumentiert hier, dass das ausnahmsweise als zumutbar angenommen wird (Vorlage 1062/2020 Seite 7). Dies widerspricht der Aufgabe der Stadt Münster, ihre Bürger*Innen vor Lärm zu schützen und ist nicht hinzunehmen.

Die Anbringung passiven Schallschutzes ist zwar für die Innenräume von Wohnungen möglich, aber nicht für Balkone, Terrassen und Gärten, die Nutzbarkeit wird eingeschränkt bzw. unmöglich. Ferner kann es nicht sein, dass Anwohner*innen keine Fenster mehr öffnen können.

Der Hansaring ist als besonders vom Lärm betroffener Bereich im Lärmaktionsplan für Maßnahmen vorgesehen (Vorlage 0077/2021). Das Bauvorhaben erhöht aber nachweisbar den Lärm in diesem Gebiet. An einer Stelle wird also investiert, damit es leiser wird, an anderer Stelle wird dieses Ziel mit Füßen getreten. Das Bauvorhaben ist auch wegen dieses Widerspruchs abzulehnen.

Luftschadstoffe

  • mehr Verkehr bedeutet auch mehr Luftschadstoffe
  • wenn – was höchst zweifelhaft ist – der Verkehr am Hansaring nicht ansteigt, so werden durch den verdrängten, aber trotzdem zusätzlichen Verkehr, an anderer Stelle die Schadstoffemissionen steigen
  • zu vermuten jedoch ist eher, dass die Schadstoffbelastung auch am Hansaring selber ansteigen wird, auch wenn sie – laut Gutachten – die Grenzwerte nicht an mehr als 35 Tagen übersteigen wird; die Angaben im Gutachten sind auch an dieser Stelle fragwürdig
  • Luftschadstoffe sind aber auch unterhalb von absoluten Grenzwerten schädlich, eine Erhöhung von Belastungen durch dieses Bauvorhaben ist also nicht hinzunehmen, die Stadt muss ihre Bürger*Innen vor Gesundheitsgefahren schützen

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Die weitere Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerteist zwar laut Gutachten gesichert, die Angaben sind aber höchst zweifelhaft, da der Verkehr durch das Hafencenter erheblich zunehmen wird, anders als im Verkehrsgutachten behauptet.

Es sind aber nur Grenzwerte, Schadstoffe sind auch unterhalb dieser willkürlich gezogenen Grenze gesundheitsgefährdend. Durch das Bauvorhaben wird die Schadstoffbelastung wissentlich erhöht.

Das ist so nicht hinzunehmen, das Bauvorhaben ist abzulehnen. Die Stadt Münster muss ihre Bürger*Innen vor jeglichen vermeidbaren Gesundheitsgefahren schützen.

Sättigung des Einzelhandels

  • Im Stadtviertel ist bereits ausreichend Einzelhandel vorhanden
  • Gewachsene Strukturen, insbesondere der inhabergeführte Einzelhandel, aber auch die bestehenden Supermärkte sind in ihrer Existenz gefährdet
  • Durch die Konzentrationswirkung des Einkaufszentrums verlängern sich für viele Anwohner*innen die Fußwege

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Es gibt im fraglichen Bereich bereits eine Sättigung des Einzelhandels. Durch die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen, insbesondere durch den direkt neben dem Hafencenter befindlichen Penny und den wenige Meter entfernten Rewe, sowie den Rewe an der Wolbecker Straße, ist das Viertel ausreichend versorgt. Daneben bestehen zahlreiche lokale inhabergeführte Geschäfte, welche, ebenso wie die anderen Supermärkte, durch die geplante Bebauung in ihrer Existenz gefährdet sind. Bereits im Einzelhandelskonzept der Stadt Münster von 2018 wird festgestellt, dass eine Versorgungsquote von 100 % besteht. In einer 2019 von der Stadt Münster durchgeführten Befragung im Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel, wurde bei der Frage „was gefällt Ihnen in Ihrem Stadtviertel am wenigsten?“ zuerst der Verkehr und dann der Bau des Hafencenters genannt. Bei der Frage, was den Bewohner*innen am besten gefiele, war die am zweitöftesten genannte Antwort die Einkaufsmöglichkeiten im Viertel. Aus der Umfrage lässt sich also entnehmen, dass die Bewohner*innen keinen weiteren Supermarkt benötigen. In der zitierten Befragung wird vielmehr der Bau des E-Centers als das größte Problem im Stadtviertel benannt. Sollte der Hafenmarkt gebaut werden, sind diese gewachsenen Strukturen existenzgefährdend bedroht. Es bestünde die Gefahr, dass die bereits vorhandenen Einzelhandelsmärkte schließen müssen, da eine Übersättigung des Viertels eintreten wird. Durch die Konzentrationswirkung auf einen zentralen Bereich verlängern sich für viele Bewohner*innen des Viertels die zurückzulegenden Wege, was insbesondere ein Problem für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ist.

Klima

  • Das Einkaufszentrum widerspricht dem kürzlich ausgerufenen Klimanotstand
  • Flächen werden durch das Bauvorhaben in Anspruch genommen, die viel besser entsiegelt und begrünt werden könnten
  • Stadt muss klimaresilient werden, eine weitere Erhöhung der Gebäudedichte ist im am dichtesten besiedelten Gebiet Münsters auch aus Klimaschutzgründen nicht hinnehmbar

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Die Stadt Münster hat den Klimanotstand ausgerufen. Der Klimawandel ist jetzt schon nicht mehr komplett aufzuhalten, die Durchschnittstemperatur gerade in den Städten mit hochversiegelten Flächen wird sich weiter erhöhen.

Vor diesem Hintergrund wäre es logisch, Frischluftschneisen und Stadtgrün zu schaffen, damit die Stadt bewohnbar bleibt. Das Bauvorhaben steht für das genaue Gegenteil: Es führt zu einer weiteren Verdichtung, zu mehr Verkehr und zu höheren Temperaturen in diesem Stadtviertel und ist auch deshalb abzulehnen.

Grünflächen

  • Mangel an Grünflächen
  • HansaHafen ist jetzt schon das am dichtesten besiedelte Gebiet in Münster
  • Flächenentsiegelung wäre nötig

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Die Stadtviertel Herz-Jesu und Hansa-Hafen leiden unter einem Mangel an Grünflächen, existierende Grünflächen werden sogar z.B. durch den Ausbau des Dortmund Ems Kanals noch verkleinert oder fallen weg. Da wäre es das komplett falsche Vorgehen, weitere Flächen zu versiegeln bzw. die Versiegelung aufrecht zu erhalten. Stattdessen sollten auf den Flächen des Bauvorhabens dringend benötigte Grünflächen entstehen. Das Bauvorhaben, das sicher nicht zu einer Entsiegelung der Flächen führt, ist auch deshalb abzulehnen.

Ein in dem Bauvorhaben inzwischen enthaltener PocketPark, der nur aus einigen Bäumen besteht, erscheint bei dem eigentlichen Bedarf an Grünflächen allerhöchstens als Tropfen auf den heißen Stein und ist damit zu vernachlässigen.

Bürgerbeteiligung

  • Es fand keine richtige Bürgerbeteiligung statt, stattdessen nur Alibiveranstaltungen
  • Ergebnisse aus Umfragen wurden nicht bzw. völlig unzureichend in die Planung eingearbeitet
  • Stadtteilentwicklung funktioniert aber nur im Dialog mit den Bürger*Innen

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Stadtteilentwicklung funktioniert nur im Dialog mit den Bürger*Innen. Dieser Dialog blieb bisher aus, es gab, angefangen mit dem Hafenforum, nur Alibiveranstaltungen, bei denen Bürger*Innen zwar etwas zum Thema sagen durften, deren Wünsche und Anregungen aber zum völlig unbeachtet blieben. Deshalb ist dieses Bauvorhaben in der jetzigen Form abzulehnen, damit endlich eine wirkliche Bürgerbeteiligung und eine komplette Neuplanung des Gebiets Hafenmarkt/Neuhafen unter Mitwirkung aller Akteure stattfinden kann. Als Format einer Bürger*Innenbeteiligung wäre die Einberufung eines Bürger*Innenrats wünschenswert.

Der Willen der Bewohner*Innen der Stadtviertel Herz-Jesu und Hansa-Hafen wurde bisher komplett missachtet. Nachzulesen ist dies auch in Umfragen, die seitens der Stadt Münster gemacht wurden, oder in der Dokumentation der Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung vom 03.03.2020.

Besonders hervorzuheben ist jedoch die Umfrage aus dem Jahr 2019, „Haushaltebefragung im „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ 2019“. Auf die Frage, was den Bürger*Innen dieser Viertel am wenigsten gefällt, landeten die Themen „Bau des Hafencenters“ und „Verkehrssituation“ ohne jede Vorgabe durch den Fragebogen auf den Plätzen eins und zwei. Der Punkt „fehlende Einkaufsmöglichkeiten“ schaffte es nicht in die TOP30.

Die Aussage von Oberbürgermeister Lewe, getätigt am 03.03.2020 anlässlich der Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung zum Projekt Hafenmarkt, dass es „nur noch um das ob, nicht mehr um das wie“ einer Realisierung des Bauvorhabens ginge, wirkt da wie reiner Hohn.

Aufgrund dieser kompletten Missachtung des Willens der Stadtteilbewohner*Innen ist das Bauvorhaben in dieser Form abzulehnen.

Vorschläge zur Umgestaltung der Fläche und Etablierung eines Bürger*innenrats

  • Das Viertel benötigt: Grünflächen, Aufenthaltsflächen, bezahlbaren Wohnraum
  • Neues ehrliches Verkehrsgutachten mit Vorschlägen zur verkehrstechnischen Entlastung
  • Eine für alle Anwohner*innen zufriedenstellende Lösung kann nur gefunden werden, wenn die Anwohner*innen selbst über den Umgang mit der Fläche entscheiden; dafür sollte das Grundstück ins Eigentum der Stadt Münster übergehen

Mögliche Einwendungen ausformuliert:

Die Fläche soll stattdessen genutzt werden, um das lebendige Hansaviertel weiterzuentwickeln. Statt Einkaufszentrum und zubetonierter Flächen benötigt das Viertel dringend weitere Grünflächen, die insbesondere auch als Aufenthaltsflächen für Familien und Kinder gestaltet sein sollte. Dies ist auch deshalb notwendig, weil im Osten der Stadt, insbesonde­-re durch die Kanalerweiterung, viel Grünfläche verschwunden ist und noch verschwinden wird. Grünflächen dienen auch dazu, die Klimaresilienz der Stadt zu stärken und ein weiteres Aufhitzen zu verhindern. Teile der Flächen könnten auch für die Schaffung von dringend benötigtem bezahlbaren Wohnraum dienen. Damit endlich eine für alle Bewohner*innen zufriedenstellender Umgang mit der Fläche geschaffen werden kann, sollte eine endgültige Entscheidung durch einen Bürger*innenrat erfolgen. Ferner benötigt es ein neues ehrliches Verkehrsgutachten mit Vorschlägen, wie im Viertel der Lärm und die Feinstaubbelastung verringert werden kann. Die Stadt Münster sollte in Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer treten und Verhandlungen über einen Ankauf der Fläche führen, da nur auf diese Weise die Fläche im Sinne der Bewohner*innen und aller Münsteraner*innen sinnvoll nutzbar gemacht werden kann, sodass mehr Lebensqualität im Viertel geschaffen werden kann.