12. Dezember 2023

Ratsantrag der Linken: Strafverfolgung nach Fahren ohne Ticket beenden!

Zur Ratssitzung am kommenden Mittwoch beantragt die Linksfraktion, ab sofort keine Strafanzeigen mehr zu stellen, wenn Personen im Bus ohne gültigen Fahrschein erwischt werden. Ulrich Thoden, Fraktionssprecher der Linken im Rat der Stadt Münster erklärt:

„Mit dem §265a StGB wird das sogenannte ‚Erschleichen von Beförderungsleistungen‘ mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Der Paragraph wurde erstmals in der Nazi-Zeit eingeführt und geht mit unverhältnismäßiger Härte gegen Menschen vor, die sich ein Ticket schlicht nicht leisten können. Die verhängte Strafe ist zwar meist eine Geldbuße. Da die Betroffenen diese oft nicht aufbringen können, werden sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Die NGO ‚Frag den Staat‘ schätzt, dass in Deutschland aus diesem Grund jedes Jahr mehrere tausend Menschen eine Haftstrafe verbüßen, viele von ihnen Obdachlose und Suchtkranke. Auch in Münster wird von der Strafverfolgung massiv Gebrauch gemacht. 2022 haben die Stadtwerke 662 Strafanzeigen gestellt. Auch hier kommen jedes Jahr einige Menschen ins Gefängnis, weil sie sich kein Ticket leisten konnten. Arme Menschen werden so im Ergebnis viel härter bestraft. Aus unserer Sicht ist das eine Form von Klassenjustiz.“

Thoden weiter: „Dabei gibt es überhaupt keinen zwingenden Grund, vom Instrument der Strafverfolgung Gebrauch zu machen. Die Stadtwerke könnten es bei einem erhöhten Beförderungsentgelt belassen, wenn sie Personen ohne gültigen Fahrschein antreffen. Wir beantragen daher, dass die Stadtwerke ab sofort keine Strafanzeigen nach §265a StGB mehr stellen.“