20. Oktober 2023

LINKE-Funktionäre stellen Ausschlussantrag gegen Sahra Wagenknecht

Gemeinsam mit 57 weiteren Funktionär:innen und Abgeordneten hat der münsteraner Fraktionsvorsitzende der Partei DIE LINKE, UIrich Thoden, einen Antrag auf Ausschluss der umstrittenen linken Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht gestellt. Zuvor brodelten lange Zeit Gerüchte um die Neugründung einer eigenen Partei seitens Wagenknecht, die mit ihren öffentlichen Äußerungen immer wieder den demokratisch beschlossenen Parteipositionen widerspricht.

Im Antrag heißt es:
„Wir stehen zu unserer Partei DIE LINKE, zu ihrer Pluralität, ihrem politischen Programm und ihrem demokratisch gewählten Vorstand. Seit Jahren beobachten wir mit zunehmender Sorge, dass Sahra Wagenknecht als eine der bekanntesten Politiker*innen der LINKEn ihre mediale Präsenz nutzt, um Widersprüche zur Programmatik oder Beschlusslage unserer Partei aufzumachen, insbesondere in der Migrations- und Klimafrage, in der Queerpolitik, in der Solidarität mit Sozialleistungsempfangenden, und im Umgang mit der AfD, die in uns ihren härtesten Gegner haben muss. Wiederholt wurden insbesondere auf diesen Feldern die demokratisch beschlossenen politischen Grundwerte und mit großer Mehrheit getroffenen Richtungsentscheidungen unserer Partei DIE LINKE öffentlich von ihr delegitimiert.“

Ulrich Thoden dazu:
„Grundlage unserer politischen Arbeit sind unsere gemeinsam beschlossenen Positionen. Sahra Wagenknecht hat diese mit ihren Äußerungen leider immer wieder verlassen. Noch dazu propagiert sie einen falschen Widerspruch zwischen ökonomisch durch prekäre Arbeit und Armut benachteiligten und durch rassistische oder sexuelle Abwertung unterdrückten Menschen. Als LINKE wollen wir die verschiedenen Kämpfe gegen Ausbeutung und Unterdrückung verbinden, nicht gegeneinander ausspielen, wie Wagenknecht das mit ihren Positionen zu Migrations- und Emanzipationsthemen immer wieder getan hat. Die von Wagenknecht seit Monaten öffentlich geäußerten Pläne, eine eigene Partei gründen zu wollen sind zudem äußerst parteischädigend und ein klarer Ausschlussgrund.“