17. Januar 2019

DIE LINKE: „Bennings Äußerungen sind Wasser auf die Mühlen radikaler Abtreibungsgegner“

Die Frauen Union Münster sowie die Münsteraner Bundestagsabgeordnete Sybille Benning (CDU) begrüßten jüngst die Entscheidung der Großen Koalition, den frauenfeindlichen „Abtreibungsparagraphen 219a“ beizubehalten. DIE LINKE fordert weiterhin die Abschaffung des Paragraphen und kritisiert Bennings Wortwahl als „Wasser auf die Mühlen radikaler Abtreibungsgegner“.

Katharina Geuking, Kreissprecherin der LINKEN, erklärt.

„Die Warnungen von Frau Benning vor einem Geschäftsmodell Abtreibung sind völlig haltlos und Wasser auf die Mühlen radikaler Abtreibungsgegner. Die Beibehaltung des frauenfeindlichen Abtreibungsparagraphen 219a zu einem guten Kompromiss zu erklären, ist scheinheilig und hanebüchen. Der Paragraph, §219a StGB hat stigmatisierenden und entmündigenden Folgen für Ärztinnen und Betroffene. Sowohl Ärztinnen als auch Betroffenen werden durch diesen Paragrafen unter Generalverdacht gestellt. Den Ärzt*innen wird unterstellt für eine notwendige medizinische Versorgungsleistung leichtfertig Werbung machen zu wollen und den betroffenen Frauen wird unterstellt sie würden sich durch eine Werbung leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Die angekündigten neutralen Informationsstellen von staatlicher Seite sind flankierende Maßnahmen, die auch schon heute ohne Gesetzesänderung eingerichtet werden könnten. Überdies ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung ankündigt, noch einmal die psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs untersuchen zu wollen. Ein angebliches ‚Post-Abortion-Syndrom‘, also eine psychische Störung aufgrund eines freiwilligen und medizinisch korrekt durchgeführten Schwangerschaftsabbruches, ist ein längst wissenschaftlich widerlegter Mythos. Mithilfe solcher Märchen werden Frauen eingeschüchtert um sie zur Fortsetzung einer ungewollten Schwangerschaft zu drängen. Ich bin schockiert, dass die Bundesregierung diese Legendenbildung unterstützt.“