19. März 2017

Anzahl der Hartz-IV-Klagen auf dem Höchststand

Die Anzahl der Klagen gegen Hartz IV-Bescheide sind weiter auf einem Höchststand. Seit der Einführung des SGB II hat sich die Anzahl der sozialgerichtlichen Verfahren verdreifacht. Allein im Jahr 2016 zählten die Sozialgerichte in NRW 29.143 Neueingänge. „Der anhaltend hohe Prozentsatz an erfolgreichen Klagen belegt, wie anfällig für Fehler und Willkür das ganze System der Leistungsbewilligung im Hartz IV-Bereich ist. Dabei geht es um die Sicherung des Existenzminimums der Betroffenen“, erklärt Benjamin Körner, Landtagskandidat der LINKEN.

„Das Hartz IV-System als Kernstück der SPD-Agenda 2010 ist schon für sich genommen entwürdigend. Dass die Betroffenen falsche Bescheide erhalten und dann auch noch immer länger auf ein Urteil warten müssen, ist unhaltbar. Die SPD-Grüne-Landesregierung muss die Sozialgerichte besser ausstatten. Falsche Bescheide müssen unverzüglich gerichtlich überprüft werden können“, so Körner weiter.